Rechnungsprüfungsausschuss

Der Marktgemeinderat Waldstetten bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen Rechnungsprüfungsausschuss.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung und besteht aus drei Mitgliedern des Marktgemeinderates Waldstetten. Den Vorsitz übernimmt ein vom Marktgemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen. Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses finden nichtöffentlich statt. Die Feststellung der Jahresrechnung erfolgt dann durch den Marktgemeinderat Waldstetten in öffentlicher Sitzung. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist somit kein beschließender, sondern nur ein vorberatender Ausschuss.