Steuern, Gebühren, Beiträge

Hier finden Sie alle Steuern, Gebühren und Beiträge im Überblick.

Wasserversorgung Herstellungsbeiträge

  • 0,61 pro m² Grundstücksfläche
  • 3,32 pro m² Geschossfläche

Wasserversorgung Verbrauchsgebühren

  • 0,90 € pro m³ Verbrauch 
  • zuzüglich einer Grundgebühr

Entwässerungseinrichtung Herstellungsbeiträge

  • 1,50 € pro m² Grundstücksfläche
  • 12,00 € pro m² Geschossfläche

Entwässerungseinrichtung Verbrauchsgebühren:

  • 1,36 € pro m³ Verbrauch
  • zuzüglich einer Grundgebühr

Niederschlagswassergebühren

  • 0,14 € pro m²

Zu den genannten Beträgen kommt bei Wassergebühren noch die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.  

nach tatsächlichem Aufwand

Grabnutzungsgebühr

Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

  • Kinderreihengrabstätten (unter 10 Jahre) 9,00 €
  • Reihengräber 18,00 €
  • einstellige Wahlgrabstätten 23,00 €
  • zweistellige Wahlgrabstätten 46,00 €
  • dreistellige Wahlgrabstätten 69,00 €
  • Urnenerdgrab (bis zu 2 Urnenplätze) 13,00 €
  • Urnennische (bis zu 2 Urnenplätze) 31,00 €

Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes ab 5 Jahre ist möglich. Hierfür wird ein Jahresbetrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c).


Bestattungsgebühren

1. Leichenhausdienste
a) Leichenhausdienste 48,06 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, und Feiertagszuschlag 16,82 €

2. Erdbestattung
a) Grab öffnen und schließen bis 180 cm Tiefe 214,57 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 75,10 €

b) Grab öffnen und schließen ab 180 cm Tiefe 288,48 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 100,97 €

c) Zuschlag für a) und b) bei schlechten Bedingungen (z.B. Frost, Handarbeit) 95,80 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 33,53 €

d) Träger bei Beerdigungen (bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr, 2 Personen pauschal) 56,96 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 20,20 €

e) Träger bei Beerdigungen (bei Erwachsenen, 4 Personen Pauschal) 115,36 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 40,40 €

f) Begleitung der Trauerfeier, Transport des Sarges, Blumen und Kränze zum Grab, etc. 77,54 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 27,14 €

3. Urnenbestattung
a) Urnengrab öffnen und schließen (Tiefe 80 cm) 95,80 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 33,53 €

b) Begleitung der Trauerfeier, Tragen der Urne zum Grab, Blumen und Kränze zum Grab, etc. 65,26 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 22,84 €

4. Exhumierung
a) Exhumierung Verstorbener innerhalb der Ruhefrist 288,48 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 100,97 €

b) Exhumierung Verstorbener nach Ablauf der Ruhefrist 288,48 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 100,97 €

c) Ausgrabung einer Urne 95,80 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 33,53 €

d) Bestattung von Tot- und Frühgeburten, Körper- und Leichenteilen 95,80 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 33,53 €

5. Verwaltungspauschale
Verwaltungspauschale je Bestattung/Exhumierung 55,00 €

 

Sonstige Gebühren

Die Gebühr für die Benützung des Leichenhauses pro angefangenem Benutzungstag beträgt

a) Leichenhausbenützung
Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses je angefangenen Benutzungstag 32,00 €

b) Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung von Grabmäler
für Kindergrabstätten 10,00 €
für einstellige Grabstätten 30,00 €
für zwei- oder dreistellige Grabstätten 45,00 €

c) Genehmigung zur Bestattung vor Ablauf von 48 Stunden oder von 96 Stunden 14,00 €

d) Genehmigung zur Exhumierung/ Umbettung 39,00 €

  • Hebesatz: 310 v. H.
  • Hebesatz Grundsteuer A
    (Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe): 350 v. H.
  • Hebesatz Grundsteuer B
    (Grundstücke): 350 v. H.
  • pro Hund: 25,56 €

Steuern ab 01.01.2022:

  • für den ersten Hund: 45,00 €
  • für den zweiten Hund: 65,00 €
  • für jeden weiteren Hund: 85,00 €
  • für jeden Kampfhund: 500,00 €

Die Gebühren des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises können hier heruntergeladen werden.

Auszug aus der Gebührenordnung

  • Geburtsurkunde: 12,00 €
  • Sterbeurkunde: 12,00 €
  • Heiratsurkunde: 12,00 €
  • Kirchenaustritt Einzelperson: 35,00 €
  • Beglaubigung von Zeugnissen etc. (keine Standesamtsurkunden): 5,00 €

Standesamtsgebühren sind bundesweit einheitlich.