Steuern, Gebühren, Beiträge
Hier finden Sie alle Steuern, Gebühren und Beiträge im Überblick.
Wasserversorgung Herstellungsbeiträge
- 0,61 pro m² Grundstücksfläche
- 3,32 pro m² Geschossfläche
Wasserversorgung Verbrauchsgebühren
- 0,90 € pro m³ Verbrauch
- zuzüglich einer Grundgebühr
Entwässerungseinrichtung Herstellungsbeiträge
- 1,50 € pro m² Grundstücksfläche
- 12,00 € pro m² Geschossfläche
Entwässerungseinrichtung Verbrauchsgebühren:
- 1,36 € pro m³ Verbrauch
- zuzüglich einer Grundgebühr
Niederschlagswassergebühren
- 0,14 € pro m²
Zu den genannten Beträgen kommt bei Wassergebühren noch die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
nach tatsächlichem Aufwand
Grabnutzungsgebühr
Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für
- Kinderreihengrabstätten (unter 10 Jahre) 9,00 €
- Reihengräber 18,00 €
- einstellige Wahlgrabstätten 23,00 €
- zweistellige Wahlgrabstätten 46,00 €
- dreistellige Wahlgrabstätten 69,00 €
- Urnenerdgrab (bis zu 2 Urnenplätze) 13,00 €
- Urnennische (bis zu 2 Urnenplätze) 31,00 €
Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes ab 5 Jahre ist möglich. Hierfür wird ein Jahresbetrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c).
Bestattungsgebühren
1. Leichenhausdienste
a) Leichenhausdienste 48,06 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, und Feiertagszuschlag 16,82 €
2. Erdbestattung
a) Grab öffnen und schließen bis 180 cm Tiefe 214,57 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 75,10 €
b) Grab öffnen und schließen ab 180 cm Tiefe 288,48 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 100,97 €
c) Zuschlag für a) und b) bei schlechten Bedingungen (z.B. Frost, Handarbeit) 95,80 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 33,53 €
d) Träger bei Beerdigungen (bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr, 2 Personen pauschal) 56,96 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 20,20 €
e) Träger bei Beerdigungen (bei Erwachsenen, 4 Personen Pauschal) 115,36 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 40,40 €
f) Begleitung der Trauerfeier, Transport des Sarges, Blumen und Kränze zum Grab, etc. 77,54 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 27,14 €
3. Urnenbestattung
a) Urnengrab öffnen und schließen (Tiefe 80 cm) 95,80 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 33,53 €
b) Begleitung der Trauerfeier, Tragen der Urne zum Grab, Blumen und Kränze zum Grab, etc. 65,26 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 22,84 €
4. Exhumierung
a) Exhumierung Verstorbener innerhalb der Ruhefrist 288,48 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 100,97 €
b) Exhumierung Verstorbener nach Ablauf der Ruhefrist 288,48 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 100,97 €
c) Ausgrabung einer Urne 95,80 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 33,53 €
d) Bestattung von Tot- und Frühgeburten, Körper- und Leichenteilen 95,80 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 33,53 €
5. Verwaltungspauschale
Verwaltungspauschale je Bestattung/Exhumierung 55,00 €
Sonstige Gebühren
Die Gebühr für die Benützung des Leichenhauses pro angefangenem Benutzungstag beträgt
a) Leichenhausbenützung
Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses je angefangenen Benutzungstag 32,00 €
b) Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung von Grabmäler
für Kindergrabstätten 10,00 €
für einstellige Grabstätten 30,00 €
für zwei- oder dreistellige Grabstätten 45,00 €
c) Genehmigung zur Bestattung vor Ablauf von 48 Stunden oder von 96 Stunden 14,00 €
d) Genehmigung zur Exhumierung/ Umbettung 39,00 €
- Hebesatz: 310 v. H.
- Hebesatz Grundsteuer A
(Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe): 350 v. H. - Hebesatz Grundsteuer B
(Grundstücke): 350 v. H.
- pro Hund: 25,56 €
Steuern ab 01.01.2022:
- für den ersten Hund: 45,00 €
- für den zweiten Hund: 65,00 €
- für jeden weiteren Hund: 85,00 €
- für jeden Kampfhund: 500,00 €
Die Gebühren des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises können hier heruntergeladen werden.
Auszug aus der Gebührenordnung
- Geburtsurkunde: 12,00 €
- Sterbeurkunde: 12,00 €
- Heiratsurkunde: 12,00 €
- Kirchenaustritt Einzelperson: 35,00 €
- Beglaubigung von Zeugnissen etc. (keine Standesamtsurkunden): 5,00 €
Standesamtsgebühren sind bundesweit einheitlich.