Verbände

Abwasserzweckverband Unteres Günztal

Der Abwasserzweckverband Unteres Günztal ist im Jahre 1969 von der Stadt Ichenhausen, den Gemeinden Kötz und Waldstetten sowie den damals noch selbstständigen Ichenhauser Stadtteilen Autenried, Deubach, Hochwang, Oxenbronn und Rieden gegründet worden.
Zehn Jahre später kamen die Gemeinden Ellzee, Neuburg/Kammel, Wiesenbach, Deisenhausen, Breitenthal und Ebershausen hinzu.

In der Verbandskläranlage in Kötz wird das Abwasser von knapp 20.000 Einwohnern gereinigt. Der Verband unterhält etwa 35 km überörtlicher Abwasserkanäle von Ebershausen im Süden bis Kötz im Norden des Landkreises Günzburg. Flächenmäßig deckt der Verband rund ein Viertel des Landkreises ab.

Verbandsmitglieder des Abwasserzweckverbandes Unteres Günztal sind:

Stadt Ichenhausen
Markt Waldstetten
Gemeinde Breitenthal
Gemeinde Deisenhausen
Gemeinde Ebershausen
Gemeinde Ellzee
Gemeinde Kötz
Gemeinde Wiesenbach
Markt Neuburg/Kammel für das Gebiet der früheren Gemeinde Wattenweiler

Verbandsvorsitzender ist Robert Strobel, 1. Bürgermeister der Stadt Ichenhausen.
Stellvertretende Verbandsvorsitzende ist Sabine Ertle, 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz.

Die Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen eingerichtet.

Die Verbandskläranlage befindet sich in der Gemeinde Kötz.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie die Sitzungsvorlagen und Protokolle der Verbandsversammlung sind hinter dem jeweiligen Schlagwort verlinkt.

Grundschulverband Waldstetten

Der Schulsprengel des Grundschulverbandes Waldstetten umfasst den Markt Waldstetten und die Gemeinde Ellzee und wurde 1969 gegründet. Die Einnahmen und Ausgaben des Grundschulverbandes werden jeweils für zwei Jahre in einem sog. Doppelhaushalt geplant. Die Verwaltung des Grundschulverbandes Waldstetten erfolgt durch die Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, wofür ein Verwaltungsbeitrag erhoben wird.

Im Schuljahr 2020/21 zählt der Grundschulverband Waldstetten insgesamt 85 Schülerinnen und Schüler in 4 Klassen.

Die Schülerinnen und Schüler kommen aktuell aus den folgenden Wohnorten:

Waldstetten 40
Ellzee 43
Ichenhausen 1
Wattenweiler 1

 

(1) In die Verbandsversammlung werden die ersten Bürgermeister der am
Schulverband beteiligten Gemeinden entsandt. Daneben entsenden Gemeinden,
aus denen am 1. Oktober 2019 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die
Verbandsschule besuchten (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere
angefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die
Verbandsversammlung.
(2) Den Vorsitz in der Verbandsversammlung führt der Vorsitzende des Schulverbands.
(3) Die Schulverbandsversammlung ist zuständig für die ihr gemäß Art. 34 Abs. 2
KommZG vorbehaltenen Angelegenheiten.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie die Sitzungsvorlagen und Protokolle der Verbandsversammlung sind hinter dem jeweiligen Schlagwort verlinkt.

Mittelschulverband Ichenhausen

Der Schulsprengel des Mittelschulverbandes Ichenhausen umfasst die Stadt Ichenhausen, den Markt Waldstetten und die Gemeinden Ellzee und Kammeltal. Der Verband wurde 1969, damals noch mit der Bezeichnung „Hauptschulverband Ichenhausen“, gegründet. Der Mittelschulverband ist der Träger der Mittelschule Ichenhausen.

Die Einnahmen und Ausgaben des Mittelschulverbands werden jeweils für zwei Jahre in einem sog. Doppelhaushalt geplant. Die Verwaltung des Mittelschulverbandes Ichenhausen erfolgt durch die Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, wofür ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben wird.

Im Schuljahr 2020/21 zählt die Mittelschule Ichenhausen insgesamt 311 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen.

Der Schulsprengel des Mittelschulverbandes Ichenhausen umfasst die Stadt Ichenhausen, den Markt Waldstetten und die Gemeinden Ellzee und Kammeltal

Die Schülerinnen und Schüler kommen aus den folgenden Wohnorten:

Stadt Ichenhausen 168
Gemeinde Kammeltal 41
Gemeinde Ellzee 17
Markt Waldstetten 18
Günzburg 18
Kötz 15
Leipheim 10
Jettingen 7
Burgau 4
Offingen 4
Burtenbach 3
Bubesheim 2
Neuburg a. d. Kammel 2
Bibertal 1
Ziemetshausen 1

 

(1) In die Verbandsversammlung werden die ersten Bürgermeister der am
Schulverband beteiligten Gemeinden entsandt. Daneben entsenden Gemeinden,
aus denen am 1. Oktober 2019 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die
Verbandsschule besuchten (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere
angefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die
Verbandsversammlung.
(2) Den Vorsitz in der Verbandsversammlung führt der Vorsitzende des Schulverbands.
(3) Die Schulverbandsversammlung ist zuständig für die ihr gemäß Art. 34 Abs. 2
KommZG vorbehaltenen Angelegenheiten.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie die Sitzungsvorlagen und Protokolle der Verbandsversammlung sind hinter dem jeweiligen Schlagwort verlinkt.