Was macht der Marktgemeinderat

Nach der Bayerischen Gemeindeordnung werden die Städte und Gemeinden von zwei Hauptorganen verwaltet.

Dem gewählten Stadt- bzw. Marktgemeinderat und dem ebenfalls unmittelbar gewählten ersten Bürgermeister.

Die Größe des Marktgemeinderats richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Waldstetten besteht das Gremium aus dem ersten Bürgermeister und 12 Marktgemeinderatsmitgliedern.

Der Marktgemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, soweit sie nicht beschließenden Ausschüssen übertragen sind oder aufgrund Gesetz bzw. Übertragung durch den Marktgemeinderat in die Zuständigkeit der ersten Bürgermeisterin fallen oder von der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen wahrgenommen werden.

Die Sitzungen des Marktgemeinderats finden in der Regel am vorletzten Montag eines Monats im Sitzungssaal im Rathaus Waldstetten statt.