Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nördlich der Weißenhorner Straße

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Marktgemeinderat von Waldstetten hat am 25.10.2022 beschlossen, für den Bereich „Nördlich der Weißenhorner Straße“ in Waldstetten einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha. Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Marktes Waldstetten an der Weißenhorner Straße, westlich des Sportgeländes. Das Plangebiet beinhaltet vollständig das Grundstück mit der Fl.-Nr. 583 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 581 (Weißenhorner Straße) und 580 (Straße zum Sportplatz), jeweils der Gemarkung Waldstetten.

Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für neue Wohnbauflächen (allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Weißenhorner Straße“, Markt Waldstetten erfolgte im Verfahren gemäß § 13b BauGB. Das Verfahren wurde in das Regelverfahren gem. § 10 BauGB überführt. Die Veröffentlichung/Beteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13b BauGB wird als Beteiligung nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB gewertet.

In der Sitzung vom 26.02.2024 beschloss der Marktgemeinderat dem 2. Bebauungsplanentwurf zuzustimmen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der 2. Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Nördlich der Weißenhorner Straße“ - bestehend aus seinen Bestandteilen: Planzeichnung (A), Textlichen Festsetzungen (B), der Begründung (C) und dem Umweltbericht (D) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 20.03.2024 bis einschließlich 22.04.2024 im Internet unter https://www.markt-waldstetten.de/buergerservice-und-politik/oeffentliche-auslegung-raumordnungsverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus von Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14 und 16, 89335 Ichenhausen während der genannten Öffnungszeiten öffentlich aus.

Montag

08:00–12:00, 14:00–18:00

Dienstag

08:00–12:00

Mittwoch

08:00–12:30

Donnerstag

08:00–12:00, 14:00–17:00

Freitag

08:00–12:00

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus/die Gemeindeverwaltung (madel@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Nördlich der Weißenhorner Straße.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen Informationen

Verfasser

Themen

Fachgutachten

Fa. Müller-BBM GmbH

Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung

Fachgutachten

Kling Consult GmbH

Baugrundgutachten

Umweltbericht

Kling Consult GmbH

Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

AELF, LRA

Immissionen, Städtebau/Gestaltung, Naturschutz und Landschaftspflege, Wasserrecht und Bodenschutz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

 

Waldstetten, 15.03.2024……………            …………………………………………..         

Ort, Datum                                                   1. Bürgermeister Michael Kusch

 

Downloads:

BBP Teil A Planzeichnung Entwurf

BBP Teil B Textl. Festsetzungen Entwurf

BBP Teil C Begründung Entwurf

BBP Teil D Umweltbericht

Anlage 1 Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung

Anlage 2 Baugrundgutachten

Anlage 3 Schallschutzgutachten

Datenschutz