Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Stand 04.12.2020
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Madel, Leoni
- 08223 4005-27
- 08223 4005-44
- E-Mail senden
- A 1.10