Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Stand 06.04.2021
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Organisationseinheiten
Ansprechpartner
Kuske, Anette
- 08223 4005-24
- 08223 4005-43
- E-Mail senden
- N 0.01